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Strafanzeige gegen Landesregierung – Freie Wähler prangern Schatten-Pensionen an
Beurlaubte Staatssekretäre kassieren weiter Pension – ohne Stellenplan, ohne Kontrolle.
Mainz, 30.01.2026 – Nach der öffentlichen Ankündigung durch Joachim Streit am 19. Januar haben die FREIEN WÄHLER Rheinland-Pfalz nun Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Mainz gestellt. Im Zentrum steht die Sonderurlaubspraxis für beamtete Staatssekretäre – samt wachsender Pensionsansprüche und doppelter Besetzung, ohne dass dies im Landeshaushalt abgebildet ist.
„Staatssekretär raus, Pension läuft weiter – und der Posten wird einfach doppelt besetzt. Das ist keine Verwaltung mehr, das ist Schattenhaushalt mit Ansage.“, erklärt der Landesvorsitzende der FREIEN WÄHLER Christian Zöpfchen.
Nach einem rechtswissenschaftlichen Gutachten, das der Anzeige beigefügt wurde, entstehen dem Land Rheinland-Pfalz durch diese Praxis verdeckte Belastungen. In einem vom Landesrechnungshof geprüften Einzelfall belief sich der zusätzliche Pensionsaufwand auf rund 49.000 Euro pro Jahr. Diese finanziellen Verpflichtungen tauchen im Stellenplan nicht auf, obwohl sie künftige Pensionszahlungen dauerhaft erhöhen.
„Das verletzt das Budgetrecht des Landtags und die Grundsätze der Haushaltsklarheit und Sparsamkeit“, so der Spitzenkandidat der FREIEN WÄHLER zur Landtagswahl Joachim Streit. „Wenn normale Bürger für jeden Euro Rechenschaft ablegen müssen, darf sich eine Landesregierung nicht mit juristischen Tricks an der parlamentarischen Kontrolle vorbeimogeln.“
Brisant ist aus Sicht der FREIEN WÄHLER, dass selbst der von der Landesregierung beauftragte Gutachter, der frühere Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Udo Di Fabio, in seinem Gutachten gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht. Dass sogar der eigene Rechtsberater auf rechtliche Unklarheiten hinweise, zeige aus Sicht der FREIEN WÄHLER, wie problematisch und lückenhaft das derzeitige Verfahren sei.
Mit der Strafanzeige soll nun geprüft werden, ob die Landesregierung durch dieses Vorgehen eine Haushaltsuntreue begangen und dem Land Rheinland-Pfalz einen erheblichen finanziellen Schaden zugefügt hat.
Nach Einschätzung des Landesvorstands geht es dabei nicht nur um erhebliche Summen in sechsstelliger Höhe, sondern um einen Kernbereich parlamentarischer Kontrolle – das Haushaltsrecht. Dieses dürfe durch intransparente Beurlaubungen und nicht ausgewiesene Verpflichtungen nicht ausgehöhlt werden.
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