Streit legt Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft ein – Verdacht schwerer Haushaltsverstöße bei Staatssekretären im Sonderurlaub

17. März 2026

Mainz, 17.03.2026 – Der Europaabgeordnete Joachim Streit hat Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Mainz gegen die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Mainz eingelegt. Hintergrund ist der Verdacht, dass bei der Behandlung von Staatssekretären im Sonderurlaub haushaltsrechtliche Vorschriften missachtet und das Budgetrecht des Landtages umgangen worden sein könnten.

Nach Auffassung von Streit wurde nicht ausreichend geprüft, ob die Landesregierung verpflichtet gewesen wäre, für Staatssekretäre im Sonderurlaub entsprechende Planstellen im Stellenplan des Landeshaushalts vorzusehen. Tatsächlich seien die bisherigen Stellen jedoch mit neuen Staatssekretären besetzt worden, während gleichzeitig die Versorgungsanwartschaften der beurlaubten Amtsinhaber weiter anwachsen konnten.

„Wenn Versorgungsansprüche weiter aufgebaut werden, ohne dass dafür eine entsprechende haushaltsrechtliche Grundlage im Stellenplan besteht, stellt sich die Frage nach der Vereinbarkeit mit den Grundsätzen der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit“, erklärte Streit.

Nach seiner Einschätzung berührt der Vorgang unmittelbar das verfassungsrechtlich garantierte Budgetrecht des Landtages. Über finanzielle Verpflichtungen des Landes müsse das Parlament entscheiden – nicht die Regierung durch administrative Konstruktionen.

Neben den rechtlichen Fragen kritisiert Streit auch die moralische Dimension des Vorgangs.

„Es ist für die Bürger kaum vermittelbar, dass Staatssekretäre in den Sonderurlaub wechseln, dort häufig deutlich höhere Einkommen in neuen Positionen erzielen und gleichzeitig weiterhin Versorgungsanwartschaften aus ihrem früheren Amt aufbauen“, so Streit. In einzelnen Fällen könne dies nach Berechnungen zu zusätzlichen Pensionsansprüchen von bis zu rund 60.000 Euro führen.

Besonders problematisch sei dabei, dass der Sonderurlaub vielfach offensichtlich nicht mit der realen Absicht genommen werde, später wieder in das ursprüngliche Amt zurückzukehren.

„Der Sonderurlaub wird damit faktisch zu einem Instrument, um beim Wechsel in besser bezahlte Positionen zusätzliche staatliche Pensionsansprüche zu sichern. Das mag formal möglich erscheinen – politisch und moralisch ist es jedoch hoch problematisch“, erklärte Streit.

Die Freien Wähler wollen den gesamten Vorgang daher auch parlamentarisch weiter aufklären. Für die kommende Legislaturperiode beabsichtige die Fraktion, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu diesem Themenkomplex einzusetzen.

„Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, ob hier zulasten des Landeshaushalts und des parlamentarischen Budgetrechts Konstruktionen geschaffen wurden, die weder rechtlich noch politisch vertretbar sind“, so Streit.

Mit seiner Beschwerde fordert Streit die Generalstaatsanwaltschaft Mainz auf, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Koblenz zu überprüfen und insbesondere zu prüfen, ob strafrechtlich relevante Verstöße – etwa im Bereich der Untreue – vorliegen könnten.