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Nach Sondersitzung: FREIE WÄHLER kritisieren staatliche Privilegien für SPD-Wahlkampf
Mainz, 12.03.2026 – Nach der Sondersitzung des Innenausschusses des Landtags Rheinland-Pfalz zur Beurlaubung einer A14-Beamtin für den SPD-Wahlkampf sehen die FREIEN WÄHLER weiterhin erhebliche Zweifel und kritisieren die Praxis als politisch und rechtlich diskussionswürdig.
Im Mittelpunkt der Debatte stand die Frage, auf welcher Grundlage eine Beamtin aus dem Innenministerium für mehrere Monate ohne Dienstbezüge freigestellt wurde, um den Wahlkampf der SPD zu organisieren.
Nach Darstellung der Landesregierung erfolgte die Beurlaubung im „öffentlichen Interesse“ und sei rechtlich zulässig. Aus Sicht der FREIEN WÄHLER hat die Begründung der SPD diese Entscheidung jedoch auch in der Sondersitzung nicht überzeugend erklären können.
Nach Auffassung der FREIEN WÄHLER berührt der Vorgang grundlegende Fragen zur politischen Neutralität des Staates. Wenn Beamte aus dem Staatsdienst unmittelbar in den Wahlkampf einer Regierungspartei wechseln, entsteht zumindest der Eindruck, dass staatliche Strukturen für parteipolitische Zwecke genutzt werden.
Zudem weisen die FREIEN WÄHLER darauf hin, dass Beamte auch während einer Beurlaubung Teil des Staatsdienstes bleiben und weiterhin Versorgungsansprüche gegenüber dem Staat erwerben können. Diese werden letztlich aus öffentlichen Mitteln finanziert. Die von der Partei geleisteten Ausgleichszahlungen werden unter anderem vom Rechnungshof als vermutlich nicht ausreichend angesehen. Im Ausschuss widersprach sich diesbezüglich auch Minister Ebling selbst; Eingangs erörterte er, dass man erst nach dem Ende der Versorgungsbezüge sagen könne, ob die dreißig-prozentige Ausgleichszahlung ausreichend waren. Später behauptete er, dem Landeshaushalt entstehe faktisch kein Schaden.
Kritisch sehen die FREIEN WÄHLER außerdem, dass der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz bereits vor Jahren grundsätzliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit langfristiger Beurlaubungen von Beamten geäußert hat.
Aus Sicht der FREIE WÄHLER wirft es zusätzliche Fragen auf, wenn trotz solcher Hinweise weiterhin vergleichbare Konstellationen entstehen.
Für Irritation sorgte zudem eine Äußerung von Innenminister Michael Ebling in der Sitzung. Er erklärte, es komme „öfter vor“, dass die Landesregierung eine andere Auffassung vertrete als der Landesrechnungshof. Die FREIEN WÄHLER betonen in diesem Zusammenhang die besondere Rolle des Rechnungshofs als unabhängiges Kontrollorgan des Landtags. Wenn der Rechnungshof Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Verwaltungspraxis äußert, sollten diese Hinweise aus Sicht der FREIEN WÄHLER sehr ernst genommen und sorgfältig geprüft werden.
Gerade weil der Rechnungshof das unabhängige Kontrollorgan des Landtags ist, sollten seine Anmerkungen nicht einfach mit dem Hinweis auf unterschiedliche Auffassungen relativiert werden.
Darüber hinaus verweisen die FREIEN WÄHLER auf eine parlamentarische Anfrage, aus der hervorgeht, dass es derzeit insgesamt 167 Fälle von Beurlaubungen aus dem Landesdienst gibt. Diese Zahlen zeigen, dass es sich nicht nur um einen Einzelfall handelt. Aus Sicht der FREIEN WÄHLER ist es deshalb umso wichtiger, die Praxis solcher Beurlaubungen grundsätzlich zu überprüfen und klarzustellen, dass staatliche Strukturen nicht für parteipolitische Zwecke genutzt werden dürfen.
Lisa-Marie Jeckel, Landesvorsitzende der FREIEN WÄHLER Rheinland-Pfalz und Landtagsabgeordnete, erklärt dazu:
„Wenn eine Beamtin aus dem Innenministerium direkt in den SPD-Wahlkampf wechselt, zeigt das, wie eng Staat und Partei nach 35 Jahren SPD-Regierung in Rheinland-Pfalz miteinander verflochten sind. So entsteht der Eindruck von SPD-Filz. Der Staat darf aber kein Personalpool für den Wahlkampf einer Regierungspartei sein.“
Die FREIEN WÄHLER sprechen sich deshalb dafür aus, die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Fälle künftig klarer zu definieren, um die politische Neutralität des Staates und eine klare Trennung zwischen Staat und Partei zu sichern.
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