Werkstudentenprivileg reformieren: Minijob-Falle für Studenten und Arbeitgeber abschaffen

18. Mai 2026

Koblenz, 18.05.2026 – Die FREIEN WÄHLER Rheinland-Pfalz fordern eine Reform des Werkstudentenprivilegs. Die heutige Regelung ist unnötig kompliziert, praxisfern und führt zu falschen Ergebnissen.

Wer einen Studenten beschäftigt, geht oft davon aus: Das ist ein Werkstudent. Doch genau hier liegt die Falle. Verdient der Student weniger als die Minijob-Grenze, wird die Beschäftigung nicht als Werkstudententätigkeit behandelt, sondern sozialversicherungsrechtlich als Minijob eingeordnet. Für den Arbeitgeber bedeutet das pauschale Abgaben, zusätzlichen Aufwand und im schlimmsten Fall Nachzahlungen für bereits vergangene Zeiträume.

Christian Zöpfchen, Landesvorsitzender der FREIEN WÄHLER Rheinland-Pfalz, erklärt dazu: „Das ist eine echte Minijob-Falle bei Werkstudenten. Arbeitgeber glauben, sie beschäftigen einen Studenten als Werkstudenten, und werden später mit pauschalen Abgaben und Nachzahlungen konfrontiert. Wer Studenten eine Chance gibt, darf nicht durch Bürokratie und Abgabenlogik bestraft werden.“

Besonders betroffen sind kleine Betriebe, Kanzleien, Praxen, Handwerksbetriebe, Vereine, Agenturen und Start-ups. Gerade sie bieten Studenten oft flexible Jobs mit wenigen Stunden im Monat an. Diese Beschäftigung passt gut zum Studium und hilft beiden Seiten: Studenten sammeln Erfahrung und verdienen Geld. Arbeitgeber gewinnen motivierte junge Leute.

Die aktuelle Regelung setzt aber falsche Anreize. Wer einen Studenten mit geringem Stundenumfang beschäftigt, landet im Minijob-System mit Pauschalabgaben. Wer denselben Studenten mit höherem Einkommen beschäftigt, kann dagegen vom Werkstudentenprivileg profitieren. Das ist nicht nachvollziehbar und wirtschaftspolitisch falsch.

Die FREIEN WÄHLER fordern deshalb eine klare gesetzliche Regelung: Wenn ein Student ordentlich eingeschrieben ist, das Studium im Vordergrund steht und die 20-Stunden-Grenze eingehalten wird, muss das Werkstudentenprivileg gelten können — unabhängig davon, ob der Verdienst unter oder über der Minijob-Grenze liegt.

Mindestens braucht es ein Wahlrecht: Arbeitgeber und Student sollen entscheiden können, ob die Beschäftigung unterhalb der Minijob-Grenze als Minijob oder als Werkstudententätigkeit behandelt wird.

Für die FREIEN WÄHLER ist das auch eine Frage der Wirtschaftspolitik. Wer Arbeit einfacher machen will, muss solche Abgabenfallen abschaffen. Kleine Arbeitgeber brauchen klare Regeln statt Bürokratie. Studenten brauchen einfache Wege in die Arbeitswelt.