FREIE WÄHLER legen Rechtsmittel gegen Entscheidung der Staatsanwaltschaft zu Staatssekretären ein

4. März 2026

Mainz, 4. März 2026 – Die Staatsanwaltschaft Mainz hat entschieden, im Zusammenhang mit der Praxis der langfristigen Beurlaubung von Staatssekretären kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die FREIEN WÄHLER Rheinland-Pfalz nehmen diese Entscheidung zur Kenntnis und werden Rechtsmittel dagegen einlegen.

Grundlage der Strafanzeige war unter anderem ein Gutachten des Korruptionsrechtlers Prof. Dr. Till Zimmermann sowie die Kritik des Landesrechnungshofs an der Praxis der Landesregierung. Danach konnten durch jahrelange Beurlaubungen Versorgungsansprüche weiter anwachsen, obwohl die ursprünglichen Stellen bereits neu besetzt waren.

Der Landesvorsitzende der FREIEN WÄHLER Rheinland-Pfalz, Christian Zöpfchen, erklärt: „Die Kritik des Landesrechnungshofs und die juristische Bewertung des Gutachtens sind weiterhin nicht ausgeräumt. Deshalb werden wir eine rechtliche Überprüfung der Entscheidung der Staatsanwaltschaft veranlassen.“

Der Spitzenkandidat der FREIEN WÄHLER zur Landtagswahl, Joachim Streit, ergänzt: „Wenn Staatssekretäre jahrelang beurlaubt sind und ihre Pensionsansprüche weiter anwachsen, obwohl eine Rückkehr in das Staatssekretärsamt erkennbar nicht vorgesehen war, wirft das gravierende Fragen auf. Diese müssen juristisch und politisch vollständig aufgeklärt werden.“

Die FREIEN WÄHLER kündigen an, die Vorgänge unabhängig vom Ausgang des Verfahrens auch politisch und parlamentarisch weiter aufzuklären.